Werden Sie Mitglied in unserer Gemeinschaft

Nutzen Sie unser Angebot, sich mit anderen KinesiologInnen und Anwendern der Kinesiologie zu vernetzen. Finden Sie Gleichgesinnte und wachsen Sie gemeinsam mit uns.

Der Eintritt in den Verein ist jederzeit in diesen Schritten möglich:

  1. Suchen Sie sich ein Mitglied des Vereins als Pate/Patin, das Sie unterstützt und begleitet. Wenn Sie kein Mitglied kennen, wenden Sie sich bitte an unser Büro Nina Bolmerg.
  2. Lassen Sie sich den Aufnahmeantrag und unsere Informationsmaterialien zuschicken.
  3. Erstellen Sie Ihr Vorstellungs- und Motivationsschreiben.
  4. Lassen Sie sich von Ihrem Paten eine Empfehlung schreiben, wenn Sie während des Jahres eintreten. Bei Eintritt am Vereinswochenende werden Sie während der Mitgliederversammlung persönlich von Ihrem Paten vorgestellt.
  5. Schicken Sie die erforderlichen Unterlagen vollständig per Mail oder Post an den Vorstand.
  6. Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung des Vorstandes.
  7. Ihre persönliche Vorstellung ist während der nächsten Mitgliederversammlung gewünscht.

 

Aktive Mitglieder

Arbeiten Sie mit Hilfe der Kinesiologie mit sich und anderen? Dann können Sie als aktives Mitglied dem Verein beitreten. Sie sollten am jährlichen Vereinswochenende teilnehmen.

Sie zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 150 € (inklusive Unterkunft im Mehrbettzimmer und Verpflegung am Vereinswochenende/Mitgliederversammlung in Rahden).

Für die Veröffentlichung der Kontaktdaten in unseren Medien werden zusätzlich Gebühren erhoben.

Doppelmitgliedschaft in der DGAK und im Arbeitskreis Edu-Kinestetik.
Mitglieder des Arbeitskreises zahlen für ihre DGAK-Mitgliedschaft einen reduzierten Beitrag von 140 €. Die Mitgliedschaft im Arbeitskreis ist der DGAK schriftlich mitzuteilen.

Fördernde/Passive Mitglieder
Haben Sie die Kinesiologie kennen- und lieben gelernt? Schätzen Sie den Arbeitskreis und möchten Sie ihn deshalb auch finanziell unterstützen? Sie zahlen einen reduzierten Beitrag von 62 € pro Jahr und haben die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Anwesende fördernde/passive Mitglieder haben Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung, werden jedoch nicht in der Broschüre und im Internet veröffentlicht.

Ruhende Mitglieder.
Als ruhendes Mitglied sind Sie aus persönlichen Gründen für maximal 2 Jahre von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages entbunden. Dies ist beim Vorstand schriftlich zum 31.12. zu beantragen.

 

Mitgliedsbeitrag

Die Mitgliedsbeiträge werden im April jeden Jahres per SEPA-Lastschrift eingezogen.

Für die Veröffentlichung der Kontaktdaten in unseren Medien werden zusätzlich Gebühren erhoben.

«Die Neugier steht immer an erster Stelle eines Problems, das gelöst werden will!»

Galileo Galilei

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Kinesiologie kann Ihnen in vielen Situationen helfen, Ihre Lebensqualität zu steigern. Entdecken Sie jetzt die Kinesiologie und erfahren Sie mehr über den Verein.

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